des Karneval-Club Röttenbach „Die Besenbinder“ e.V.
gemäß § 9 Ziffer 6 der Satzung
Inhalt
1. Zweck der Vereinsordnung ...................................................................................................................... 2
2. Aktivenversammlung ................................................................................................................................. 2
3. Tanzsport ...................................................................................................................................................... 2
4. Elferrat ........................................................................................................................................................... 3
5. Brauchtumsgruppe .................................................................................................................................... 4
6. Auftritte .......................................................................................................................................................... 4
7. Ehrungen im Verein ................................................................................................................................... 5
7.1. Besenbinder-Ehrungen ......................................................................................................................... 5
7.2. Verbandsehrungen ................................................................................................................................. 5
8. Würdigung von Vereinsmitgliedern ....................................................................................................... 5
8.1. Geburtstage .............................................................................................................................................. 5
8.2. Hochzeiten ................................................................................................................................................ 6
8.3. Verstorbene Mitglieder .......................................................................................................................... 6
9. Veranstaltungen .......................................................................................................................................... 6
9.1. Rathaussturm .......................................................................................................................................... 6
9.2. Ordenskommers bzw. Dämmerungsveranstaltung ....................................................................... 6
9.3. Prunksitzung ............................................................................................................................................ 6
9.4. Weiberfasching bzw. Rosenmontagsparty ...................................................................................... 7
9.5. Kinderfasching ........................................................................................................................................ 7
9.6. Aschermittwoch ...................................................................................................................................... 7
9.7. Sommerfest .............................................................................................................................................. 7
9.8. Ausflüge .................................................................................................................................................... 7
10. Vereinsheft ................................................................................................................................................... 7
11. Mitgliederverwaltung und Buchführung ............................................................................................... 8
12. Aufwanderstattung ..................................................................................................................................... 8
13. Mitgliedschaft in Verbänden .................................................................................................................... 8
14. Besenbinder Event Truck ......................................................................................................................... 9
15. Adressen, Homepage, Vereins-App ....................................................................................................... 9
15.1. Adressen ........................................................................................................................................... 9
15.2. Besenbinder Homepage: .............................................................................................................. 9
15.3. Vereins-App: .................................................................................................................................... 9
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
1. Zweck der Vereinsordnung
Die Vereinsordnung ergänzt die Satzung und regelt den innerbetrieblichen Ablauf durch das Zusammenwirken der verschiedenen Funktionen und Organisationseinheiten. Sie wird vom Vorstand beschlossen, geändert und bei Bedarf aufgelöst.
Die Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, d.h. sie wird nicht ins Vereinsregister eingetragen.
2. Aktivenversammlung
Die Aktivenversammlung ist die Gesamtheit der Mitglieder, die aktiv und längerfristig zum Gelingen von Veranstaltungen beitragen und helfen, die Ziele des Vereins zu verwirklichen.
Mitglied der Aktivenversammlung wird ein Vereinsmitglied, das durch seine beständige Mitarbeit vor, während und nach Veranstaltungen tatkräftig mithilft. Eine einmalige oder gelegentliche Teilnahme zählt nicht dazu. Die Aufnahme erfolgt mündlich durch den Vorstand. Sie ist mit der namentlichen Benennung in der Anwesenheitsliste bei Aktivensitzungen dokumentiert. Diese Liste wird vom Vorstand geführt und bei Bedarf aktualisiert.
Die Aktivenversammlung besteht aus
den Mitgliedern des Vorstandes
dem Sitzungspräsidenten und den Ehrenpräsidenten
dem Veranstaltungsleiter
dem Technikbeauftragten
der Abteilungsleitung Tanzsport
dem Pressewart und Schriftführer
dem Ordenskanzler
dem Vergnügungswart
den Elferräten und Ehrenelferräten
und den eingangs erwähnten Mitgliedern
Zusammenkünfte der Aktivenversammlung finden in Aktivensitzungen statt. Die Einladung hierzu erfolgt in der Besenbinder-App und ggf. im Mitteilungsblatt der Gemeinde Röttenbach.
3. Tanzsport
Die Tanzsportgruppen sind nach den Vorgaben des Bund Deutscher Karneval (BDK) in drei Altersklassen eingeteilt:
➢ Jugend bis 11 Jahre
➢ Junioren bis 15 Jahre
➢ Ü15 ab 15 Jahre
Der Karneval-Club unterteilt die erste Altersklasse noch einmal in:
➢ Bambini 4 bis 6 Jahre
➢ Jugend 7 bis 11 Jahre
Die Gruppen Jugend, Junioren und Ü15 trainieren für den
Solistentanz (Tanzmariechen), den Paartanz, den Gardetanz und den Schautanz
im karnevalistischen Tanzsport.
Diese Gruppen nehmen an Verbandsturnieren teil, während die Bambini im Tanzsport ausgebildet werden und mehr spielerisch die ersten Schritte im Schautanz erlernen. Die Bambini dürfen ihre Tänze auf der Prunksitzung einem größeren Publikum vorführen und in der Faschingszeit in Kindergärten und auf Kinderfaschingsveranstaltungen tanzen.
Der karnevalistische Tanzsport ist eine vom Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) anerkannte Sportart und wird auch öffentlich gefördert. Das Trainerteam wird in dieser Sportart vom Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Bayern (LkT) ausgebildet.
Das Training findet ganzjährig in der vereinseigenen Trainingshalle, der Besenbinder-Arena, statt.
Die Trainingspläne erstellt die Abteilungsleitung Tanzsport in Abstimmung mit dem Trainerteam.
Kosten, die das Jahr über anfallen
Die Kostüme für die Tänzerinnen und Tänzer stellt der Karneval-Club in der vereinseigenen Näherei her. Die ehrenamtlichen Schneider- und Näh-Teams entwerfen und gestalten in Abstimmung mit dem Trainerteam und der Abteilungsleitung die Kostüme für die Garde- und Schautänze.
Die Kosten für die Stoffe und das unmittelbare Zubehör trägt der Karneval-Club.
Der Karneval-Club muss Kostümgeld verlangen, wenn ein Tanzsportmitglied in der Zeit vom 1. Juli bis zum Ende der Session, die mit dem letzten Turnier (Süddeutsche oder Deutsche Meisterschaft) endet, mit dem Tanzen aufhört oder so lange unterbricht, dass die Teilnahme an Auftritten oder Turnieren nicht mehr möglich ist.
Folgende Beträge sind festgelegt: Jugend und Junioren zahlen je 80 €, Ü15 100 €.
Die Bambini nehmen zwar nicht an Turnieren teil, aber auch für sie werden Kostüme auf Vereinskosten hergestellt. Deshalb wird auch von ihnen Kostümgeld verlangt, wenn ein Mitglied in der Zeit vom 15. September bis zum Aschermittwoch mit dem Tanzen aufhört oder so lange unterbricht, dass die Teilnahme an Auftritten nicht mehr möglich ist. Das Kostümgeld beträgt für diese Gruppe 30 €.
Für Tanzsportmitglieder, die krankheits- oder verletzungsbedingt unterbrechen oder das Tanzen beenden müssen, trifft diese Regelung nicht zu.
Mit der Beitrittserklärung wird das Formular „Aufwendungen für Kostüme“ ausgehändigt, das vom Mitglied, bei Minderjährigen von deren Eltern zu unterschreiben ist.
Die Kosten für Verbrauchsgegenstände oder die persönliche Ausrüstung, wie z.B. Strumpfhosen, Tanzschuhe/-Stiefel oder Trainingsanzüge werden von jedem Gruppenmitglied getragen.
Für die Teilnahme an Turnieren wird von den Veranstaltern Startgeld für jeden Teilnehmer verlangt. Diese Kosten übernimmt der Karneval-Club. Werden für die Fahrten zu den Veranstaltungsorten Busse eingesetzt, übernimmt der Verein einen großen Teil der Kosten. Der restliche Teil ist von den Teilnehmenden zu tragen. Das gleiche gilt auch für Übernachtungskosten.
4. Elferrat
Elferrat kann jedes Vereinsmitglied ab dem 18. Lebensjahr werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.
Der Elferrat trägt bei karnevalistischen Veranstaltungen Uniform.
Sie besteht aus:
• schwarzer Hose
• einheitlich rotem Hemd
• einheitlicher beigefarbener Fliege
• einheitlich weißem Jackett
• einheitlicher Elferratsmütze
Für die Beschaffung der Uniform ist jeder Elferrat selbst verantwortlich.
Um die Einheitlichkeit insbesondere beim Hemd und bei der Fliege zu gewährleisten, werden diese Artikel vom Verein beschafft und dem Mitglied gegen Bezahlung überlassen.
Die Elferratsmütze stellt der Verein. Das Mitglied bekommt für 100 € Kaution die Mütze. Im Falle eines Ausscheidens muss die Mütze zurückgegeben werden. Bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution erstattet. Unter Umständen mit Abzügen wegen Gebrauchsspuren.
Die vollständige Uniform wird nur in der Faschingszeit getragen. Außerhalb dieser Zeit nur bei besonderen Anlässen, wie z.B. Spalierstehen bei Hochzeiten oder Teilnahme an Umzügen anderer Vereine anlässlich deren Jubiläen, dann aber ohne Mütze und Orden. Der Elferrat gehört zur Aktivenversammlung. Er unterstützt den Vorstand bei der Bewältigung seiner Aufgaben.
Die Elferräte sitzen an der Prunksitzung zur Unterstützung des Sitzungspräsidenten auf der Bühne. Die Einteilung nimmt der Sitzungspräsident in Absprache mit den Elferräten vor.
Der Elferrat vertritt symbolisch den Verein nach außen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alles vermieden wird, was dem Verein schaden könnte.
Ein Elferrat wird vom Vorstand zum Ehrenelferrat ernannt, wenn er
• mindestens fünf Jahre aktiv Elferrat war,
• das 65. Lebensjahr vollendet hat
• oder aus anderen Gründen als Elferrat ausscheidet und sich um den Verein besondere Verdienste erworben hat.
Ein Sitzungspräsident wird beim Ausscheiden aus dem Amt vom Vorstand zum Ehrenpräsidenten ernannt.
Die Ehrenmitglieder erhalten zwei kostenlose Eintrittskarten für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen des Vereins. Der Ehrenelferrat wie auch der Ehrenpräsident bleiben jedoch beitragspflichtig.
Ein Elferrat tritt mit Erklärung gegenüber dem Sitzungspräsidenten oder einem Vorstandsmitglied zurück.
5. Brauchtumsgruppe
Seit 2024 hat der Karneval-Club auch eine Brauchtumsgruppe. Sie stellt den „Hägglmoo“ dar, eine Figur, halb Fisch halb Raubtier, die in der Aisch ihr Unwesen treibt und die mit einem Haken unachtsame Kinder in die Aisch zieht. Damit sollten früher die Kinder abgeschreckt werden, zu nah am Fluss zu spielen oder sich dort aufzuhalten.
Die Kostüme stellen die Gruppenmitglieder unter Anleitung und mit Hilfe unseres Schneider-Teams her. Die Kosten für die Stoffe und das unmittelbare Zubehör werden vom Verein übernommen. Die Kosten für weitere individuelle Ausgestaltung des Kostüms trägt das Mitglied. Das Kostüm bleibt im Fall eines Austritts aus der Gruppe Eigentum des Vereins. Die Maske wird von jedem Gruppenmitglied selbst und auf eigene Kosten hergestellt. Deshalb bleibt sie Eigentum des Mitglieds.
Die Brauchtumsgruppe tritt an der Prunksitzung und an weiteren Veranstaltungen auf und nimmt an Umzügen teil.
6. Auftritte
Die Kontakte zu befreundeten Gesellschaften, örtlichen Vereinen, sonstigen Organisationen und im gewerblichen Bereich zu pflegen, liegt im allgemeinen Interesse des Vereins. Daher soll versucht werden, eigene Akteure wie Büttenredner, Garde- und Schautanzgruppen oder die Brauchtumsgruppe für Auftritte anzubieten, was gewöhnlich auch Gegenbesuche bei eigenen Aufführungen bringen kann. Grundsätzlich soll zur Deckung der Kosten ein angemessener Betrag verlangt werden. Die Zusage für Auftritte und die Preisvereinbarung liegt im alleinigen Aufgabenbereich des 1. bzw. 2. Vorsitzenden bzw. der Abteilungsleitung Tanzsport. Gelder die hier fließen werden ausnahmslos der Vereinskasse zugeführt. Sie können im Einzelfall für Auslagenerstattung verwendet werden. Es hat kein Vereinsaktiver das Recht eigene Verhandlungen zu führen und Zusagen ohne Rücksprache mit dem Vorstand zu machen. Werden Sachgeschenke anlässlich irgendwelcher Besuche entgegengenommen, verbleiben diese bei den Beschenkten.
7. Ehrungen im Verein
Die Vorschläge der zu ehrenden Mitglieder der Aktivenversammlung werden jährlich vom Vorstand in Absprache mit der Vorstandschaft und dem Ordenskanzler erarbeitet und in einer Anspruchsliste festgehalten.
Der Ordenskanzler führt die Liste der geehrten Mitglieder und der in der laufenden Session zu ehrenden.
Die Ehrungen werden am Ordenskommers (Dämmerungsveranstaltung) - üblicherweise am 11.11. - vorgenommen.
Ehrungen an der Prunksitzung sollten auf Ausnahmen beschränkt bleiben.
7.1. Besenbinder-Ehrungen
Für die Treue zum Verein werden alle aktiven und passiven Mitglieder geehrt.
Eine Ehrennadel wird verliehen:
• In Bronze für 11-jährige Mitgliedschaft
• In Silber für 22-jährige Mitgliedschaft
• In Gold für 33-jährige Mitgliedschaft
Mitglieder der Aktivenversammlung können als Würdigung ihres Engagements den
Besenbinder-Verdienstorden erhalten.
Zum Zunftmeister können Mitglieder ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Der Zunftmeister wird als Berater oder bei Unstimmigkeiten als „Schiedsrichter“ in Anspruch genommen.
Daneben wird ein „Schaufelorden“ für außergewöhnliche negative Leistungen verliehen, nach dem Motto: „Da hau´n wir doch die Schaufel drauf“.
7.2. Verbandsehrungen
Die folgenden Ehrungen durch die Verbände sind an besondere Verleihregeln geknüpft, die von den Verbänden vorgeben werden.
Fastnachtsverband Franken (FVF)
• Jahresorden
• Jugendauszeichnung
• Ehrennadel in Silber
• Ehrennadel in Gold
• Verdienstorden
• Till von Franken
• Auszeichnung für Förderer
Bund Deutscher Karneval (BDK)
• BDK-Orden
• BDK-Treueabzeichen
• BDK-Verdienstorden in Silber
8. Würdigung von Vereinsmitgliedern
8.1. Geburtstage
Jedes Vereinsmitglied erhält anlässlich seines Geburtstages eine Glückwunschkarte. Die Gratulation erfolgt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Ab Vollendung des 50. und bei allen weiteren runden und ab 75 auch bei halbrunden Geburtstagen wird zur Glückwunschkarte eine Flasche Wein geschenkt.
8.2. Hochzeiten
Heiratet ein aktives Vereinsmitglied, wie Vorstand, Tanzsportmitglied, Elferrat oder Mitglied der Aktivenversammlung, wird ihm nach der kirchlichen Trauung mit einem Spalier Ehre erwiesen (Elferräte und Garde). Die Eheleute erhalten ein Geschenk im Wert von 25,00 €. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
8.3. Verstorbene Mitglieder
Bei verstorbenen Mitgliedern, die eine 5-jährige Mitgliedschaft am Todestag erreicht haben, wird als letzte Ehre ein Blumengebinde niedergelegt und den Hinterbliebenen eine Kondolenzkarte überreicht. Bei Mitgliedschaften unter 5 Jahren wird den Angehörigen eine Kondolenzkarte übersandt.
Aktive und passive Mitglieder werden gleichbehandelt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
9. Veranstaltungen
Im Vereinsjahr finden die folgenden Veranstaltungen statt:
9.1. Rathaussturm
Der Rathaussturm findet entweder am 11.11. um 11:11 Uhr oder wenn dieser Tag auf einen Wochentag fällt, am darauffolgenden Samstag um 11:11 Uhr statt. Die Besenbinder - Elferräte und möglichst viele Tanzsportmitglieder - stürmen das Röttenbacher Rathaus und entreißen dem Bürgermeister den Rathausschlüssel für die gesamte Faschingssession.
Damit wird eine originelle Wette verbunden sein. Die Wetteinsätze werden von beiden Seiten eingelöst, unabhängig davon wer gewonnen hat.
Am Abend dieses Tages findet dann der Ordenskommers bzw. die Dämmerungsveranstaltung statt.
9.2. Ordenskommers bzw. Dämmerungsveranstaltung
Der Verein gibt sich jährlich einen Gesellschaftsorden. Auf dem Orden soll Vereins-, Orts- oder regionalspezifisches dargestellt oder in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden. Bei gesponserten Orden soll der Sponsor in angemessener Form dargestellt werden.
Die Auswahl, Form und Menge trifft nach Behandlung in der Aktivenversammlung die Vorstandschaft.
Am Ordenskommers erhält jedes Mitglied der Aktivenversammlung einen Orden. Der Ordenskanzler führt eine Liste der Ausgezeichneten. Für Mitgliederwerbung werden keine Orden verliehen. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten je 2 Orden zur freien Verfügung. Abordnungen zu befreundeten Gesellschaften erhalten maximal 2 Orden zum Tausch, soweit genügend Orden zur Verfügung stehen.
9.3. Prunksitzung
Die Prunksitzung findet in der Schulturnhalle statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Aus Versicherungsgründen ist eine Anmeldung der Helfer beim Vorstand erforderlich.
Die Aufbaumaßnahmen beginnen, wenn möglich am Wochenende davor mit dem Transport von Geräten und Hilfsmitteln vom Vereinslager zur Turnhalle. Ab Montag werden dann ab 17:00 Uhr die Arbeiten in der Turnhalle ausgeführt, die den schulischen Sportbetrieb von Montag bis Mittwoch nicht stören dürfen. Bestuhlt wird der Zuschauerraum am Donnerstag. Am Freitag findet die Generalprobe statt, an der die Tanzgruppen und Akteure den Ablauf proben und sich auf die Prunksitzung am Samstag einstimmen.
Eine Ausnahme bildet der Dienstag. Am späten Nachmittag findet das traditionelle „Wurschteln“ im Vereinsheim statt. Es dient der Zwischendurch-Stärkung des Aufbauteams und derjenigen, die dem Verein das ganze Jahr über hilfreich zur Seite stehen.
Das Wurschteln geht auf die Anfänge der Prunksitzungen zurück, als nach preisgünstigen und originellen Geschenken für die auftretenden Künstler gesucht wurde. Der damalige „Vereinsmetzger“ Robert Sandel hat sich bereit erklärt, weiße und rote Presssäcke in ausreichender Zahl herzustellen.
Er wurde dabei in erster Linie seelisch und moralisch von Vereinsmitgliedern unterstützt. Die anwesenden „Unterstützer“ wurden dafür mit reichlich Kesselfleisch belohnt.
Die Presssäcke haben nach ein paar Jahren „ausgedient“. Das Kesselfleischessen mit Sauerkraut und frischem Brot wurde dagegen beibehalten. Für diejenigen, die kein Kesselfleisch mögen gibt es Wiener und andere Schmankerl.
9.4. Weiberfasching bzw. Rosenmontagsparty
Diese Veranstaltungen finden üblicherweise in der Lohmühlhalle statt.
Am Donnerstag vor dem letzten Faschingswochenende wird der Weiberfasching in Zusammenarbeit mit dem Wirt und seinem Team durchgeführt.
Alternativ zum Weiberfasching könnte auch wieder die Rosenmontagsparty organisiert werden, sofern der Termin noch frei ist und sich genügend Helfer finden. Sie stand seit vielen Jahren immer unter einem anderen Motto und hat sich dank der professionellen Organisation großer Beliebtheit erfreut und jedes Jahr den Saal bis auf den letzten Platz gefüllt. Nachdem aber das Interesse sowohl bei den Gästen, als auch bei der Mannschaft nachgelassen hat, hat man sich für den Weiberfasching entschieden.
9.5. Kinderfasching
Am Faschingsdienstag wird der Kinderfasching vom Karneval-Club organisiert. Moderiert wird der Nachmittag sehr gut und unterhaltsam von Mädels aus den höheren Tanzgruppen. Die Tanzgruppen Bambini und Jugend führen ihre Tänze vor und wecken dadurch bei den kleinen Zuschauern das Interesse, auch bei uns mitzumachen.
9.6. Aschermittwoch
Am Aschermittwoch wird um 11:11 Uhr der Rathausschlüssel wieder dem Bürgermeister zurückgegeben und die leeren Geldbeutel werden gewaschen. Dabei sind wieder Elferräte und Mitglieder der Tanzsportgruppe.
Am Abend werden alle Aktive und diejenigen, die den Verein das ganze Jahr hilfreich unterstützt haben, zum traditionellen Heringsessen eingeladen.
9.7. Sommerfest
Das Sommerfest findet an einem Samstag Ende Juli an der Besenbinder-Arena im Freien statt.
Geboten werden abwechslungsreiche Spiele für die Kinder und musikalische Unterhaltung. Daneben gibt es ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken.
9.8. Ausflüge
Der Vergnügungswart organisiert jedes Jahr Wanderungen, Fahrradtouren oder Fahrten zu Weinfesten und Weihnachtsmärkten. Er lässt sich dabei immer etwas Besonderes einfallen.
10. Vereinsheft
Das Vereinsheft ist eine feste Institution und aus dem Karneval-Club nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Firmen, Handwerksbetriebe und Geschäfte unterstützen den Verein durch ihre Inserate im Heft in oft großzügiger Weise.
Im Heft wird der aktuelle Orden vorgestellt und über die während des Jahres stattgefundenen Veranstaltungen berichtet. Außerdem sind die Mitglieder aufgelistet, die aufgrund ihrer immer wieder aufs Neue erbrachten und unverzichtbaren Leistungen geehrt wurden.
Die Mitglieder sind aufgerufen, sich jedes Jahr nach besten Kräften am Werben für Inserate zu beteiligen.
11. Mitgliederverwaltung und Buchführung
Der Verein verwendet das Programm „Netxp-Verein“ vom BLSV. Ein umfangreiches Programm für die Mitgliederverwaltung, den Beitragseinzug, Überweisungen, Lastschriften und die komplette Buchführung.
Die Nutzungsrechte werden vom Vorstand entsprechend der Funktion und des Verantwortungsbereichs des Bearbeiters vergeben. Bei der Speicherung der personenbezogenen Daten aus den Beitritts-erklärungen wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten. Das bedeutet in erster Linie, dass nur die Mitgliedsdaten gespeichert werden, die für die Vereinsführung erforderlich sind.
Alle Beitrittserklärungen, Belege und Unterlagen werden elektronisch abgelegt und archiviert. Bei der Archivierung von Rechnungen und Dokumenten aus der Buchführung werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen berücksichtigt.
Der Datenbestand wird täglich bei Netxp-Verein auf einem Server gesichert.
12. Aufwanderstattung
Alle Verantwortlichen, Funktionsträger und Helfer engagieren sich ehrenamtlich, d.h. sie erhalten für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung.
Erstattet werden dagegen alle notwendigen finanziellen Auslagen, die ein Mitglied mit Zustimmung des Vorstands für den Verein tätigt. Die Auslagen sind ausreichend zu belegen. Für die Abrechnung ist das Formular „Ausgabebeleg“ zu verwenden, das in der Besenbinder-App und auf der Besenbinder-Homepage zur Verfügung steht. Weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren stehen als „Umsatzsteuerinfo“ an der Info-Tafel in der Besenbinder-Arena und im Downloadbereich in der App und der Homepage.
Nicht erstattet werden der persönliche Arbeitseinsatz für und bei Veranstaltungen, Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw, die Nutzung von privaten elektrischen, elektronischen oder sonstigen Geräten.
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Bei Beschädigung oder Verlust dieser Geräte während des Vereinseinsatzes können nach sorgfältiger Abwägung die Übernahme der Reparaturkosten oder Ersatz gewährt werden.
13. Mitgliedschaft in Verbänden
Um an Turnieren teilzunehmen und die Trainerausbildung in Anspruch zu nehmen ist die Mitgliedschaft in den folgenden Verbänden erforderlich:
| Mitglied seit | |
| Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) | 1983 |
| Fastnachtverband Franken e.V. (FVF) | 1983 |
| Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport e.V. (BkT) | 2003 |
| Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Bayern e.V. (LkT) | 2003 |
| Deutscher Tanzsportverband e.V. (DTV) | 2003 |
| Landestanzsportverband Bayern e.V. (LtvB) | 2003 |
| Bayerischer Landessportverband (BLSV) | 2003 |
An diese Verbände zahlt der Verein jährlich die festgelegten Mitgliedsbeiträge.
14. Besenbinder Event Truck
Der Karneval-Club verfügt über einen geschlossenen Transporter mit Hebebühne zum leichten Beladen.
Er wird für den Transport von Kostümen und Requisiten zu Turnieren und Veranstaltungen verwendet.
Wir danken unseren Sponsoren, ohne deren großzügige Unterstützung die Anschaffung nicht möglich gewesen wäre.
Das Fahrzeug kann auch von Mitgliedern für private Transporte gemietet werden. Über Ladefläche und -volumen gibt der Vorstand Auskunft.
15. Adressen, Homepage, Vereins-App
15.1. Adressen
Geschäftsstelle:
Karneval-Club Röttenbach „Die Besenbinder“ e.V.
Am Sandfeld 6
91341 Röttenbach
Vereinsheim, Trainingsbetrieb, Kostümschneiderei und Requisitenbau:
Karneval-Club Röttenbach „Die Besenbinder“ e.V.
Besenbinder-Arena
Lohmühlweg 11b
91341 Röttenbach
15.2. Besenbinder Homepage:
Auf der Besenbinder Homepage www.besenbinder.de steht alles Wissenswerte über den Karneval-Club. Aus dem Mitgliederbereich können Dokumente, wie z. B. Beitrittserklärungen oder der Ausgabebeleg heruntergeladen werden.
15.3. Vereins-App:
Die Besenbinder Vereins-App bietet den Mitgliedern, Tänzerinnen und Tänzern, Fans und Eltern eine Kommunikationsplattform rund um den Karneval-Club Röttenbach „Die Besenbinder“. Sie gibt interessante Einblicke in alle Abteilungen, Trainingszeiten, Hallenbelegungspläne. Über Pushnachrichten werden aktuelle Informationen zu Veranstaltungen und Terminen sowie Ergebnisse von Turnieren und Auftritten bekannt gegeben. Außerdem werden die Sponsoren des Karneval-Club vorgestellt.
Beitragsordnung
des Vereins
Karneval-Club Röttenbach
„Die Besenbinder“ e.V.
Im Weiteren „Der Verein“ genannt
|
Kreditinstitut |
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach |
Raiffeisenbank DreiFranken eG |
|
IBAN |
DE10 7635 0000 0430 2019 96 |
DE77 7606 9602 0000 4343 70 |
|
BIC |
BYLADEM1ERH |
GENODEF1HSE |
Der Karneval-Club Röttenbach "Die Besenbinder" entstand mit der 1976 gegründeten Abteilung “Tänzerische Gymnastik” im TSV Röttenbach.
Seit 1.1.1983 ist der “Karneval-Club Röttenbach” Mitglied im “Fastnachtverband Franken” und im “Bund Deutscher Karneval”
Ab 1983 nahmen die Garden und Tanzmariechen an Gardetanzturnieren und Meisterschaften teil. So erreichte zum Beispiel unser Tanzmariechen Ute Händel 1984 beim Fränkischen Gardetanzturnier in Naila den 1. Platz. 1985 folgte das Fränkische Gardetanzturnier in Neustadt/Aisch. Bei der Deutschen Meisterschaft in Hagen erreichte Ute Händel 1986 die Deutsche Meisterschaft im Mariechentanz der Jugend.
Am Fränkischen Gardetanzturnier 1987 in Hof nahmen Ute Händel, unser Tanzpaar Birgit Langer und Christian Götz und die Garden mit großem Erfolg teil. Bei der Deutschen Meisterschaft in Hagen wurde Ute Händel Deutsche Vizemeisterin im Mariechentanz. Die Krönung Ihrer Karriere war ein Auftritt in der Fernsehsendung “Fastnacht in Franken”, die vom Bayerischen Rundfunk aus den Mainfrankensälen aus Veitshöchheim übertragen wurde.
Im September 1987 erfolgte die Gründung des Elferrates um zukünftig Prunksitzungen und KCR-Vereinsaktivitäten abhalten zu können. Unsere erste Prunksitzung fand am 14.2.1988 unter der Leitung des Sitzungspräsidenten Dieter-Heinz Thomas statt. Geboten wurde ein buntes Programm mit Gästen aus befreundeten Karnevalsvereinen und mit “Röttenbacher Eigengewächsen”.
1990 nahmen letztmalig unsere Tanzgruppen an Meisterschaften teil, weil die Schwerpunkte unserer Jugendarbeit sich mehr und mehr auf das Training für die Weihnachtsballettveranstaltungen konzentrierte. So wurden mit den Programmen “Wer tanzt auf dem Dachboden”1987 oder im Jahr 1988 mit “Ein orientalisches Märchen” Tanztheater geboten, was auch zu Gastspielen z.B. im Wohnstift Ratsberg in Erlangen oder im Seniorenheim Nürnberg auftrat.
Ab 1.1.1993 wurde die Ballettausbildung vom TSV getrennt und unter eigener Regie des KCR in einer eigens angemieteten Trainingshalle fortgesetzt. Jetzt konnten die Trainingszeiten für die inzwischen erheblich erweiterten Ballettmitglieder in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Auch die karnevalistischen Aktivitäten setzten sich fort in den jährlichen Prunksitzungen jeweils mit Schautänzen, Garden und Auftritten unserer Tanzmariechen und des Tanzpaares. Auch ein Männerballett mit gewichtigen “Ballerinas” fand immer begeisterten Anklang. Gastauftritte unserer Aktiven und Abordnungen unserer Elferräte bei anderen befreundeten Vereinen bereicherten das Vereinsleben.
Mit der 9. Session beendete unser 1. Sitzungspräsident Dieter-Heinz Thomas seine Aktivitäten und übergab die Narrenglocke an seinen Nachfolger Thorsten Ott, der nun seit 1997 als Präsident unsere Sitzungen leitet.
Eine Karnevals-Saison beginnt jeweils am 11.11. mit dem “Rathaussturm”, bei dem der Bürgermeister von den Narren pünktlich um 11 Uhr und 11 Minuten aus dem Rathaus “vertrieben” wird. Dabei wird auf die neue Session angestoßen, der Jahresorden wird der Öffentlichkeit vorgestellt und am Abend folgt die “Dämmerung”, eine vereinsinterne Veranstaltung für alle Aktiven zur Einstimmung auf die neue Saison.
Bereits einige Wochen vorher findet die “Bierprobe” für den “Besenbindertrunk” statt, einem eigens für die Narren gebrautes Bier der Brauerei Sauer in Röttenbach. Hierfür sei an dieser Stelle unserem Vereinsmitglied Herbert Sauer im Namen aller Vereinsmitglieder besonders gedankt.
Die Prunksitzungen werden in der festlich geschmückten Lohmühlhalle abgehalten und bieten ein buntes, mehrstündiges Programm mit Schautänzen, Gardetänzen, Büttenreden, Gesangs- und Spaß-Einlagen. Wir sind bemüht, immer ein lustiges, kurzweiliges Programm mit eigenen Aktiven und Gästen zusammen zu stellen, um unser Publikum zu begeistern.
Seit vielen Jahren nehmen wir als Gast-Elferräte an der Prunksitzung der “Prunklosia” in Emskirchen teil. Auch beim Faschingsumzug in Emskirchen sind wir seit mehreren Jahren vertreten. Mit einem Motivwagen und reichlich Bonbons und Süßigkeiten für die Kinder und mit ausgeschgenktem Besenbinder-Bier erfreuen wir die Erwachsenen Zuschauer am Straßenrand.
Ein weiterer Höhepunkt ist der Kinderfasching des KCR, der seit vielen Jahren die kleinen, meist lustig verkleideten Narren besonders erfreut.
Die Session endet am Aschermittwoch mit der Rückgabe des Rathausschlüssels an den Bürgermeister und dem “Geldbeutelwaschen” im Röttenbach, bei dem das arg gebeutelte Portemonnaie vom “Streß” der vergangenen Wochen gereinigt wird. Ein “Heringsessen” aller Aktiven beendet die Saison. Jetzt kann das weiße Jacket endlich gereinigt und in den Schrank gehängt werden.